Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? - Wir informieren

WAS ZAHLT MEINE KRANKENKASSE?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) garantiert Ihnen eine notwendige, ausreichende und zweckmäßige zahnärztliche Behandlung.

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Damit sind die Standardlösungen abgedeckt, doch ob diese auch immer die individuellen Wünsche an Ästhetik und Komfort erfüllen, ist eine zweite Frage.

Es gibt auch sinnvolle Therapieleistungen, die nicht im Katalog der GKV enthalten sind und demzufolge als Privatleistung anfallen. Im Folgenden soll versucht werden anhand von Beispielen etwas Klarheit in den Gesetzes- und Verordnungsdschungel zu bringen.

In der konservierenden Zahnheilkunde ist das Amalgam das Mittel der Wahl für Füllungen im Seitenzahnbereich.

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Wählt der Patient ein anderes Füllungsmaterial,
z. B. Composite, Keramik oder Gold, entsteht ein Mehraufwand und die Rechnungslegung erfolgt dann über die private Gebührenordnung.

Von dieser Summe werden die Kosten für die Amalgamfüllung abgezogen, da diese die Krankenkasse übernimmt. Die nun übrig bleibende Summe sind die sogenannten Mehrkosten und gehen zu Lasten des Patienten. Sie sind von der Art des Materials und der Größe der Füllung abhängig.

Bei der Wurzelkanalbehandlung verhält es sich ähnlich. Bis auf wenige Ausnahmen (stark gekrümmte Wurzeln, unklare Prognose) übernimmt die Krankenkasse die Behandlung.

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Allerdings gibt es hier sinnvolle Zusatzleistungen, wie Endometrie, chemische Desinfektion des Wurzelkanals und Operationsmikroskop, die Stand der Wissenschaft sind bzw. sich begünstigend auf den Behandlungserfolg auswirken. Diese Leistungen werden mit dem Patienten privat auf Grundlage der GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) abgerechnet.

Beim Zahnersatz hat der Gesetzgeber Regelleistungen festgeschrieben.

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Wenn der Patient nun z. B. bei einer Krone oder Brücke eine vollständige zahnfarbene Verblendung oder eine Verblendung außerhalb der Richtlinien wünscht, entstehen Zusatzkosten. Genauso ist es beim herausnehmbaren Zahnersatz.

Es gibt Situationen bei denen in einem Kiefer mehre Zähne fehlen und die Regelleistung wäre eine herausnehmbare Modellgussprothese. Der Patient möchte aber eine festsitzende Lösung (Brücke oder Implantate). Hier bezahlt die Krankenkasse die Regelleistung, also Modellgussprothese. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Patienten. Wann solche Leistungen in Anspruch genommen werden, ist individuell unterschiedlich.

Um finanzielle Überbelastungen zu vermeiden, empfiehlt es sich über Zusatzversicherungen nachzudenken. Allerdings sollte man genau wissen, was einem bei der Vielfalt an Angeboten wichtig ist.

Zu all diesen Fragen werden Sie im konkreten Fall von uns ausführlich beraten
und haben genügend Zeit sich zu entscheiden. Kontaktieren Sie uns.

Zusatzinformationen

Insbesondere in den Bereichen Prophylaxe, Füllungen, Zahnersatz, Parodontologie und Wurzelkanalbehandlungen (Endodontie) liegen unsere Praxisschwerpunkte. Wir legen zudem besonderen Wert auf die Behandlung von Kindern, Schmerz- bzw. Angstpatienten und führen besondere Diagnostikverfahren wie DVT, CT etc. durch.

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Nachrichtenübersicht

2019-09-18 11:52

Zahngesundheit und Ernährung

Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht in den Medien über Ernährung gesprochen oder geschrieben wird. Wir nehmen es zur Kenntnis oder ignorieren es, weil, so denken wir, doch nur der Zeigefinger hinsichtlich des Gewichts erhoben wird.

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2019-03-15 11:41

Sichwort Fastenzeit

Wir befinden uns noch in der Fastenzeit, die in diesem Jahr vom 6. März bis zum 18. April geht.

In dieser Zeit wird traditionell auf bestimmte Nahrungsmittel verzichtet. Heutzutage wird aber auch der Verzicht auf Konsumgüter und lieb gewonnene Gewohnheiten propagiert.

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2019-01-01 19:18

Neues Jahr

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute, vorallem Gesundheit und Erfolg.

Wie wäre es, 2019 nicht mit der "obligatorischen" Diät zu beginnen, sondern mit einem Plan für sportliche Aktivitäten und einer Überprüfung der eigenen Ernährung (vielleicht kann da etwas geändert werden). Bewegung und gesunde Ernährung stärken auch das Immunsystem, was wiederum Ihrer Zahgesundheit zugutekommt.

Haben Sie dazu Fragen? Sprechen Sie uns gern an.

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Ihre Praxis
für Zahngesundheit
und -Erhaltung
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Mo 08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Di 14:00 - 18:00 Uhr
Mi 07:00 - 11:00 Uhr
Do 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 07:00 - 11:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zahnarztpraxis
Dr. Ulrich Schmiedeknecht
(1.OBERGESCHOSS)

Potsdamer Str. 48
14513 Teltow

Telefon 03328 - 41 252
Fax 03328 - 47 27 38
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