WAS ZAHLT MEINE KRANKENKASSE?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) garantiert Ihnen eine notwendige, ausreichende und zweckmäßige zahnärztliche Behandlung.
Damit sind die Standardlösungen abgedeckt, doch ob diese auch immer die individuellen Wünsche an Ästhetik und Komfort erfüllen, ist eine zweite Frage.
Es gibt auch sinnvolle Therapieleistungen, die nicht im Katalog der GKV enthalten sind und demzufolge als Privatleistung anfallen. Im Folgenden soll versucht werden anhand von Beispielen etwas Klarheit in den Gesetzes- und Verordnungsdschungel zu bringen.
In der konservierenden Zahnheilkunde ist das Amalgam das Mittel der Wahl für Füllungen im Seitenzahnbereich.
Wählt der Patient ein anderes Füllungsmaterial,
z. B. Composite, Keramik oder Gold, entsteht ein Mehraufwand und die Rechnungslegung erfolgt dann über die private Gebührenordnung.
Von dieser Summe werden die Kosten für die Amalgamfüllung abgezogen, da diese die Krankenkasse übernimmt. Die nun übrig bleibende Summe sind die sogenannten Mehrkosten und gehen zu Lasten des Patienten. Sie sind von der Art des Materials und der Größe der Füllung abhängig.
Bei der Wurzelkanalbehandlung verhält es sich ähnlich. Bis auf wenige Ausnahmen (stark gekrümmte Wurzeln, unklare Prognose) übernimmt die Krankenkasse die Behandlung.
Allerdings gibt es hier sinnvolle Zusatzleistungen, wie Endometrie, chemische Desinfektion des Wurzelkanals und Operationsmikroskop, die Stand der Wissenschaft sind bzw. sich begünstigend auf den Behandlungserfolg auswirken. Diese Leistungen werden mit dem Patienten privat auf Grundlage der GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) abgerechnet.
Beim Zahnersatz hat der Gesetzgeber Regelleistungen festgeschrieben.
Wenn der Patient nun z. B. bei einer Krone oder Brücke eine vollständige zahnfarbene Verblendung oder eine Verblendung außerhalb der Richtlinien wünscht, entstehen Zusatzkosten. Genauso ist es beim herausnehmbaren Zahnersatz.
Es gibt Situationen bei denen in einem Kiefer mehre Zähne fehlen und die Regelleistung wäre eine herausnehmbare Modellgussprothese. Der Patient möchte aber eine festsitzende Lösung (Brücke oder Implantate). Hier bezahlt die Krankenkasse die Regelleistung, also Modellgussprothese. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Patienten. Wann solche Leistungen in Anspruch genommen werden, ist individuell unterschiedlich.
Um finanzielle Überbelastungen zu vermeiden, empfiehlt es sich über Zusatzversicherungen nachzudenken. Allerdings sollte man genau wissen, was einem bei der Vielfalt an Angeboten wichtig ist.
Zu all diesen Fragen werden Sie im konkreten Fall von uns ausführlich beraten und haben genügend Zeit sich zu entscheiden. Kontaktieren Sie uns.
Zusatzinformationen
Insbesondere in den Bereichen Prophylaxe, Füllungen, Zahnersatz, Parodontologie und Wurzelkanalbehandlungen (Endodontie) liegen unsere Praxisschwerpunkte. Wir legen zudem besonderen Wert auf die Behandlung von Kindern, Schmerz- bzw. Angstpatienten und führen besondere Diagnostikverfahren wie DVT, CT etc. durch.